Neue Handgepäckbestimmungen

Neue (und einheitliche!) Handgepäckbestimmungen in Europa
Three to Tango movie

“Auf die Größe kommt es an!” – klingt wie ein schaler Altherrenwitz, wird aber von Montag an auf Flughäfen europaweit eine oft gehörte Aussage sein. Die Rede ist von Behältnissen für Flüssigkeiten, Cremes und Gels. Seit August herrschte bezüglich der Mitnahme dieser Artikel an Bord ein nicht zu überschauender Wirrwarr von Bestimmungen und oftmals leider auch von Willkür. Besonders absurde Situationen ergaben sich in jüngster Zeit bei Reisen nach Großbritannien – auf dem Hinflug konnte man z.B. eine Dose Rasierschaum im Handgepäck mit sich führen, auf dem Rückflug musste sie eingecheckt oder weggeworfen werden.

Drei Monate nach den vereitelten Bombenanschlägen von London soll Schluss sein mit der Verwirrung. Ab dem 06.11.2006 gelten auf Flügen ab der Europäischen Union sowie ab Norwegen, der Schweiz, dem Kosovo und Albanien einheitlich folgende Regelungen:

One Eight Seven on dvd Flüssige, wachs- und gelartige Produkte (z.B. Kosmetik- und Toilettenartikel, Lippenpflegestifte, Behälter unter Druck, Dosen, Wasserflaschen) dürfen nur in Behältnissen bis zu 100 ml durch die Sicherheitskontrolle gebracht werden.
Alle einzelnen Behältnisse mit den genannten Flüssigkeiten bzw. Stoffen müssen vollständig in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit max. 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
Maximal je 1 Beutel pro Person.

The Princess Bride video

View from the Top movies

Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

  • Nachweislich benötigte Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
  • Darüber hinaus dürfen Duty-Free-Artikel mit an Bord genommen werden, sofern sie an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeugs einer EU-Fluggesellschaft erworben wurden, in einer von der Verkaufsstelle versiegelten Tüte mitgeführt werden und ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt.

Dem spitzfindigen Leser drängen sich jetzt natürlich sofort neue Fragen auf: Wo kriegt man einen solchen Plastikbeutel her? Wie weist man nach, dass man während des Fluges Medikamente braucht? Wer verkauft einem 100 ml Haarspray? Wie soll man mit 100 ml Wasser seinen Durst löschen? Und was soll das Ganze überhaupt? Wie so oft hinterfragt man Sinn und Unsinn dieser Verordnungen wohl besser nicht zu intensiv. Immerhin – und das ist eine gute Nachricht – sind sie europaweit einheitlich und verbindlich. So dürfte es jetzt zumindest keine Diskussionen mehr geben, ob ein Deodorant nun flüssig oder doch eher von fester Beschaffenheit ist. Wir empfehlen Ihnen ohnehin, Ihr Handgepäck auf ein Minimum zu reduzieren. Wenn Sie ganz auf den ominösen Plastikbeutel verzichten können, gibt es an der Sicherheitskontrolle auch weniger vorzuzeigen, was Zeit spart. Das Ein- und Aussteigen geht ebenfalls schneller. Ein kleineres Handgepäckstück findet im Gepäckfach über dem Sitz leichter Platz. Und falls Sie nach oder über Großbritannien reisen, sind die maximalen Außenmaße ohnehin recht knapp bemessen: bei 56 x 45 x 25 cm ist Schluss – viel mehr als ein Laptop passt in ein solches Gepäckstück nicht hinein.

Es wird eine Weile dauern, bis Passagiere und Sicherheitspersonal sich an die neuen Spielregeln gewöhnt haben. Bitte planen Sie deshalb etwas mehr Zeit als sonst ein, falls Sie in den nächsten Wochen fliegen. Denn selbst wenn Ihr Handgepäck perfekt den neuen Bestimmungen entspricht, so wird das sicher nicht für alle Fluggäste gelten. Längere Schlangen an den Sicherheitskontrollen sind deshalb wahrscheinlich.

So viel für den Monat November – die nächste Ausgabe unseres Newsletters erscheint am 01. Dezember. Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende!